Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 14.06.1983 - 2 W 46/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Einreichung eines Schriftsatzes mit dem Antrag auf Zurückweisung einer Berufung; Verwerfung des Rechtsmittels nach fruchtlosem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Erfordernis einer Beratung über das richtige und ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Einreichung eines Schriftsatzes mit dem Antrag auf Zurückweisung einer Berufung; Verwerfung des Rechtsmittels nach fruchtlosem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist; Erfordernis einer Beratung über das richtige und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.1983 - 2 W 46/83
Der Beschluß des BGH JurBüro 1982, 52 = FamRZ 1982, 58 gibt schließlich für die hier in Rede stehende Frage aus zwei Gründen ebenfalls nichts her. - BGH, 13.10.1969 - III ZR 186/66
Erforderlichkeit eines Antrags auf Klageabweisung
Auszug aus OLG Braunschweig, 14.06.1983 - 2 W 46/83
Die von der Klägerin als Belegstelle angeführte Entscheidung NJW 70, 99 betrifft lediglich die Frage der Entstehung der vollen Prozeßgebühr im Verhältnis zwischen Prozeßbevollmächtigtem des Berufungsbeklagten und diesem selbst, nicht aber das hier maßgebliche Problem der Erstattungsfähigkeit dieser Gebühr im Verhältnis der Parteien.
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.06.1983 - 2 W 46/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 02.06.1983 - 2 W 46/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1983, 968
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 29.04.2002 - 14 L 2316/01 Auch wenn man indes mit der überwiegenden Meinung davon ausgeht, dass die Befugnis zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht auch dem Insolvenzverwalter zustehen kann, nämlich dann, wenn die Aufklärung der der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Tatsachen für die Insolvenzmasse von Bedeutung ist, so etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.10.1993 - 3 W 367/93 -, ZIP 1993, 1807 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 2.6.1983 - 2 W 46/83 -, ZIP 1983, 968 ff.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.7.1976 - 5 W 21/76 -, MDR 1977, 144 f. - jeweils m.w.N., ergibt sich nichts anderes.
Rechtsprechung
OVG Saarland, 11.04.1983 - 2 W 46/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Saarlouis, 31.03.2010 - 10 L 201/10
Zur Begründung des Sofortvollzuges; Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung
OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.04.1983, 2 W 46/83, AS 18 (1984), 187 ff.